Nachfolge trifft alle Unternehmen und Unternehmerfamilien zu einem bestimmten Zeitpunkt – in jeder Generation. Es ist ein Bereich, der alle wesentlichen Ebenen betrifft: das Unternehmen, die Familie, das Vermögen und jeden einzelnen. Diese Themen gehen wir frühzeitig mit hoher Expertise und Empathie an. Wir klären die offenen Fragen und legen eine Zeitschiene fest zu der
Beide Bereiche können jeweils einzeln oder parallel geklärt werden.
Bei der Nachfolge in die Führung geht es um die Übergabe von Aufgaben und Ämtern (Geschäftsführung, Beirat), d.h.
Bei der Nachfolge in das Vermögen steht die Übertragung des Familienvermögens im Fokus:
Nachfolge in die Führung
Zuerst ist zu klären, welche Aufgaben und zukünftigen Herausforderungen die vakante Position beinhaltet und welche fachlichen aber auch persönlichen Fähigkeiten ein Kandidat haben sollte, um die anstehende Aufgabe in diesem Familienunternehmen erfolgreich erfüllen zu können. Dabei sind die zukünftigen Perspektiven aber auch die Historie des Unternehmens zu berücksichtigen.
Denn Nachfolgen scheitern häufiger an einem persönlichen oder kulturellen Mismatch als an fehlenden fachlichen Fähigkeiten. Dies gilt insbesondere für Familienfremde, die als Externe eine Führungsposition im Familienunternehmen übernehmen. Ist ein Kandidat gefunden, gilt es die Staffelübergabe zu planen und umzusetzen. Hier haben sich Phasenmodelle bewährt, die die Übergabe in einzelne Teilbereiche unterteilen.
Nachfolge in das Vermögen
Wir starten mit dem Status Quo des Familienvermögens, d.h.
Auf dieser Basis machen wir einen Vorschlag für das Nachfolgekonzept, der als Diskussionsgrundlage dient. Dabei klären wir individuelle Fragen, u.a. “Ist der Ehegatte ausreichend abgesichert? Macht eine Testamentsvollstreckung Sinn?” und versuchen die Erbschaftsteuer in einem angemessenen Rahmen zu optimieren.
Hierbei ziehen wir nach Wunsch des Mandanten dessen Steuerberater oder unsere Netzwerkpartner hinzu. Auch sonstige Spezialfragen finden Beachtung, insbesondere bei internationalen Familien und deren steuerlichen Konsequenzen. Auf Wunsch des Mandanten besprechen wir den Vorschlag zuerst intern, bevor die Kinder eingebunden werden.