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Nachfolge trifft alle Unternehmen und Unternehmerfamilien zu einem bestimmten Zeitpunkt – in jeder Generation. Es ist ein Bereich, der alle wesentlichen Ebenen betrifft: das Unternehmen, die Familie, das Vermögen und jeden einzelnen. Diese Themen gehen wir frühzeitig mit hoher Expertise und Empathie an. Wir klären die offenen Fragen und legen eine Zeitschiene fest zu der

Nachfolge in die Führung

Nachfolge in das Vermögen

Beide Bereiche können jeweils einzeln oder parallel geklärt werden.

Bei der Nachfolge in die Führung geht es um die Übergabe von Aufgaben und Ämtern (Geschäftsführung, Beirat), d.h.

Klärung der fachlichen und persönlichen Anforderungen für die Aufgabe und das Amt
Festlegung des Auswahlprozesses und der Kandidaten
Strukturierung des Übergabeprozesses inkl. Schulung der Kandidaten
Zeitschiene mit einzelnen Phasen des Nachfolgeprozesses.

Bei der Nachfolge in das Vermögen steht die Übertragung des Familienvermögens im Fokus:

Wer bekommt was?
Wann soll was übertragen werden?
Wie hoch ist die potenzielle Erbschaftsteuer? Woraus wird sie bezahlt?

Nachfolge in die Führung

Zuerst ist zu klären, welche Aufgaben und zukünftigen Herausforderungen die vakante Position beinhaltet und welche fachlichen aber auch persönlichen Fähigkeiten ein Kandidat haben sollte, um die anstehende Aufgabe in diesem Familienunternehmen erfolgreich erfüllen zu können. Dabei sind die zukünftigen Perspektiven aber auch die Historie des Unternehmens zu berücksichtigen.

Denn Nachfolgen scheitern häufiger an einem persönlichen oder kulturellen Mismatch als an fehlenden fachlichen Fähigkeiten. Dies gilt insbesondere für Familienfremde, die als Externe eine Führungsposition im Familienunternehmen übernehmen. Ist ein Kandidat gefunden, gilt es die Staffelübergabe zu planen und umzusetzen. Hier haben sich Phasenmodelle bewährt, die die Übergabe in einzelne Teilbereiche unterteilen.

Welche Tätigkeiten gehören in Zukunft zu der vakanten Position? Was ändert sich im Vergleich zur Tätigkeit des bisherigen Amtsinhabers?
Was erwarten wir von dem Kandidaten – fachlich und persönlich?
Was erwartet der Kandidat vom Unternehmen und seinen Inhabern?
Welche Aufgaben sollen in Familienhand bleiben?
Wie kann die Übergabe konkret stattfinden?
Wie kommunizieren wir vor und während des Übergabeprozesses über die nächsten Schritte?
Was machen wir, wenn es „knirscht“?
Wie finden wir einen Kandidaten?

Nachfolge in das Vermögen

Wir starten mit dem Status Quo des Familienvermögens, d.h.

Auf dieser Basis machen wir einen Vorschlag für das Nachfolgekonzept, der als Diskussionsgrundlage dient. Dabei klären wir individuelle Fragen, u.a. “Ist der Ehegatte ausreichend abgesichert? Macht eine Testamentsvollstreckung Sinn?” und versuchen die Erbschaftsteuer in einem angemessenen Rahmen zu optimieren.

Hierbei ziehen wir nach Wunsch des Mandanten dessen Steuerberater oder unsere Netzwerkpartner hinzu. Auch sonstige Spezialfragen finden Beachtung, insbesondere bei internationalen Familien und deren steuerlichen Konsequenzen. Auf Wunsch des Mandanten besprechen wir den Vorschlag zuerst intern, bevor die Kinder eingebunden werden.

Welches Vermögen ist vorhanden? Wem gehört es (formaljuristisch)?
Welchen Wert haben die einzelnen Vermögensbestandteile (Unternehmen, Privatvermögen)?
Sonderfall Immobilien: wie sind sie zu bewerten? Wie sind die Mieten? Haben wir Leerstand? Gibt es einen Instandhaltungsrückstau? Wie ist die Zukunftsperspektive?
Welche Nachfolgeregelung gibt es (Testament, gesetzliche Erbfolge)? Wie würde es heute sein, wenn dem Betroffenen gestern etwas zugestoßen wäre? Ist diese Regelung noch zeitgemäß oder wollen wir sie ändern? Wenn ja: an welcher Stelle?
Was sind unsere Prämissen (z.B. Gleichbehandlung der Kinder, mehr Anteile an den zukünftigen geschäftsführenden Gesellschafter, Ausgleich weichender Erben)?
Wie hoch ist die potenzielle Erbschaftsteuer? Woraus kann sie bezahlt werden?