
In letzter Zeit ist die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen auch bei über viele Jahre hinweg erfolgreich agierenden Familienunternehmen angestiegen. Dadurch gehen nicht nur Arbeitsplätze verloren, es werden auch erhebliche wirtschaftliche Werte der Unternehmerfamilie vernichtet.
Was die Familienverfassung damit zu tun hat, warum ihr dabei sogar eine Schlüsselrolle zukommt und was daraus zu folgern ist, möchten wir mit diesem Beitrag aufzeigen.
Die aktuelle Situation
Im Rahmen unserer Arbeit mit Familienunternehmen erleben wir öfter folgendes Szenario: Der Blick in die GuV des Unternehmens zeigt einen erheblichen Rückgang der Erlöse bei gleichzeitig steigenden Kosten (Material- und Personalaufwand). Die Reaktion der Gesellschafter hierauf ist unterschiedlich.
- Manche reagieren gar nicht und belassen alles beim Alten. Sie hoffen, dass sich die Situation – wie in der Vergangenheit auch, irgendwann wieder entspannt. Dank einer hohen Eigenkapitalquote verbunden mit einem bequemen Liquiditätspolster, kann sich das Unternehmen trotz rückläufiger Erträge oder gar Verlusten eine Zeit lang über Wasser halten. Wenn dann noch weitere Schwierigkeiten auftreten, z.B. die Zahlung eines Auftraggebers ausfällt, kann dies unter Umständen zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz des Unternehmens führen. Dafür gibt es aktuell leider einige Beispiele, die der Presse zu entnehmen sind.
- Andere wiederum treffen Entscheidungen und setzen diese zügig um, auch wenn das für alle Beteiligten unangenehm ist. Dazu gehört unter anderem die Verlagerung des Produktionsstandorts ins kostengünstigere Ausland und/oder die Reduzierung der Personalkosten durch Personalabbau oder die Abtrennung bzw. Schließung verlustbringender Geschäftsbereiche.
- Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines Verkaufs. Aber angesichts rückläufiger Erträge und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld erscheint dies für die betroffenen Unternehmen wenig erfolgsversprechend.
Was hat die Familienverfassung damit zu tun?
Die Familienverfassung hat auch die Funktion, der Familie eine Guideline für Entscheidungen in der Krise zu bieten. Damit kommt ihr eine Schlüsselrolle auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen des Unternehmens zu. Viele Familienverfassungen geben allerdings für eine derartige Krisensituation nichts her, da man bei deren Erarbeitung mit derartigen Herausforderungen nicht gerechnet hat.
Was wir vorfinden, sind Bekenntnisse zum Unternehmen, zur sozialen Verantwortung der Familie, zum Standort und/oder Zugeständnisse bzgl. der Ausschüttungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Entscheidungshilfen für den Fall der wirtschaftlichen Schieflage sind hingegen selten.
Die Bekenntnisse sowohl zum Unternehmen und zur sozialen Verantwortung der Familie sind wichtig. Aber wie weit sollen diese gehen? Bis das gesamte Vermögen des Unternehmens und möglicherweise auch das über viele Jahre oder mehrere Generationen erarbeitete Familienvermögen aufgebraucht ist?
Wenn die Gesellschafter die Anzeichen und die möglichen Folgen der drohenden Krise erkennen, ist es möglicherweise schon zu spät, die über lange Jahre angesparte Liquidität des Unternehmens „hinter die Brandmauer“ zu bringen. Die Gesellschafter müssen sich nämlich dann die Frage stellen lassen, warum sie ausgerechnet jetzt das Geld aus dem Unternehmen ziehen. Auf die Rückforderungsrechte eines Insolvenzverwalters hinsichtlich derartiger Auszahlungen an die Gesellschafter und die dafür geltenden Fristen, wollen wir hier der Vollständigkeit halber hinweisen.
In diesem Zusammenhang erscheint es uns auch wichtig, Regeln für die Instandhaltung der „Brandmauer“, die das private Vermögen vom Unternehmensvermögen trennt, in die Familienverfassung aufzunehmen. Und das in fast allen Familienverfassungen enthaltene vollmundige Bekenntnis zum Standort, sollte vor dem Hintergrund, der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Produktionskosten zumindest hinterfragt werden dürfen.
Gibt es Alternativen hierzu, z.B. indem man etwa Teile der Produktion ins kostengünstigere Ausland verlagert? Das haben einige Unternehmen schon sehr erfolgreich umgesetzt. Aber ab wann (z.B. ab welcher anteilsmäßigen Höhe der Produktionskosten) soll dieses Bekenntnis hinterfragt werden dürfen und wie weit darf die angedachte Alternative mit ihren Folgen gehen?
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen den Unternehmerfamilien deshalb, ihre aktuelle Familienverfassung dahingehend zu überprüfen,
- ob diese den oben geschilderten Anforderungen in wirtschaftlichen Krisensituationen ihres Unternehmens und den in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen (wie EK-Reduzierung, Personalabbau, Standortfragen oder sonstigen Herausforderungen) entspricht;
- ob die Brandmauer zwischen Familienunternehmen und Familienvermögen in einer wirtschaftlichen Krise standhält
- oder ob bzgl. der beiden vorgenannten Punkte nachgeschärft werden muss.
Die Diskussion dieser Fragen ist für die meisten Familien herausfordernd, da die jeweilige Position sehr von den persönlichen Lebensverhältnissen der einzelnen Gesellschafter abhängt. Gleichzeitig sind wir davon überzeugt, dass die gemeinsam erarbeiteten Antworten hierauf sowohl der Sicherung der Zukunft des Unternehmens als auch der Sicherung des Familienvermögens dienen und darüber hinaus ganz entscheidend für den zukünftigen Zusammenhalt der Familie sind.
