
Hauptauslöser für die frühzeitige Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf die Nachfolgegeneration sind nach unserer Beobachtung vor allem steuerliche Gründe.
Der wirtschaftliche Erfolg vieler Familienunternehmen hat dazu geführt, dass die Werte der Unternehmen und Beteiligungen und damit auch die hierauf entfallenden Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuern, deutlich gestiegen sind. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmer, Anteile möglichst frühzeitig, also noch zu Lebzeiten, auf ihre Nachfolger (Kinder und/oder Enkel) zu übertragen. Damit soll vermieden werden, dass die Liquidität sowohl der Familie aber vor allem auch des Unternehmens beeinträchtigt und damit zum Risiko werden könnte.
Doch die vorzeitige Übertragung birgt ebenfalls Risiken, die bei der Gestaltung der Nachfolge zu berücksichtigen sind. Um eine Abwägung vornehmen zu können, bedarf es zunächst einer Identifikation der drohenden Gefahren. Erst wenn das Risiko klar ist und wie es gehandhabt werden soll, macht es Sinn, die Nachfolgegestaltung anzugehen und Übertragungen vorzunehmen. Eine strukturierte und trotzdem individuelle Vorgehensweise ist dabei unerlässlich. Die Transparenz dieses Prozesses und der darauf basierenden Entscheidungsfindung ist schließlich Voraussetzung dafür, dass das Ergebnis auch von der Familie akzeptiert wird.
Steuerliches Risiko
Zur Bestimmung des steuerlichen Risikos bedarf es zunächst:
- einer belastbaren Bewertung des Unternehmens als Grundlage für die Besteuerung. Diese Berechnung sollte hinreichend konkret und nachvollziehbar sein, damit sie eine solide Grundlage für die weiteren Überlegungen bieten kann.
- der Überprüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verschonungsregelungen des ErbStG anwendbar sind.
- einer verlässlichen Prognose, in welcher Größenordnung die ErbSt anfällt und schließlich
- der Überlegung, wovon die anfallende Schenkungs-bzw. ErbSt bezahlt werden kann und welche Folgen dies für die Liquidität der Familie und/oder des Unternehmens hat.
Risiko der vorzeitigen Übertragung
Die vorzeitige Übertragung auf die Nachfolger birgt Herausforderungen, deren sich die Familie bewusst sein sollte. Diese sind je nach Familie unterschiedlich und deshalb individuell zu bestimmen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- das Alter der Kinder.
Sind diese noch minderjährig, ist die Mitwirkung eines Ergänzungspflegers und die Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich. Sind die Kinder bereits volljährig, ist zu hinterfragen, wie weit sie über die persönliche Reife verfügen um ihre Rolle als Gesellschafter auszufüllen. Die Nachfolger sollten über Grundkenntnisse verfügen, die für einen Gesellschafter aus der Beteiligung resultierenden Rechte und Pflichten erforderlich sind. Darüber hinaus ist zu überlegen, wie die Kinder an ihre Rolle als Gesellschafter herangeführt werden könnten.
- Möglicherweise kann die Übertragung für die Kinder auch Einschränkungen bedeuten. Haben die Kinder etwa die Absicht im Ausland zu studieren, ist insbesondere bei der Beteiligung an Kapitalgesellschaften die drohende Wegzugsbesteuerung zu beachten.
- Wie sieht es mit der finanziellen Versorgung des Unternehmers und seiner Ehefrau aus? Inwieweit sind er und seine Ehefrau wirtschaftlich abgesichert, wenn die Unternehmensanteile bei den Kindern liegen? Gibt es ein Nießbrauchsrecht an den Anteilen und wie wirkt sich dieses steuerlich aus?
- Durch die Übertragung kann es jede Menge Konfliktstoff innerhalb der Familie geben. Wie „gerecht“ ist die Zuteilung der Anteile? Bekommen alle gleiche Anteile oder wer bekommt mehr Anteile und warum? Wie können eventuelle Ungleichheiten ausgeglichen werden?
Dies sind nur einige Herausforderungen, die mit zu berücksichtigen sind, bevor (allein) aus steuerlichen Gründen Anteile übertragen und damit der Familienfrieden beeinträchtigt wird.
Gestaltung der frühzeitigen Übertragung
Nachdem die Risiken ermittelt wurden, können sie gegeneinander abgewogen und bei der Gestaltung der Nachfolge berücksichtigt werden. Als Lösungsansätze können dabei z.B. folgende Überlegungen dienen:
- Bei sehr hohen Unternehmenswerten ist die Nachfolge über eine Stiftung zu überlegen.
- Brauchen wir einen Beirat, der im Notfall den noch unerfahrenen Gesellschaftern zur Seite stehen kann? Wie soll dieser zusammengesetzt sein, um erfolgreich unterstützen zu können.
- Bei Schenkungsverträgen sind Rückforderungsrechte und Widerrufsvorbehalte mit zu berücksichtigen.
- Inwieweit ist ein künftiger Übergang der operativen Führung mit zu berücksichtigen?
- Passt das Konzept mit bestehenden Notfallregelungen (Generalvollmacht, Testament etc.) überein?
Fazit
Die steuerliche Belastung ist ein wesentlicher Entscheidungsfaktor bei der Übertragung von Unternehmensanteilen. Sie sollte aber nicht das alleinige Kriterium bei den Überlegungen hierzu sein. Vielmehr sind andere, mit der vorzeitigen Übertragung einhergehende Risiken ebenfalls zu berücksichtigen und in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.
Es erfordert aus unserer Sicht immer der Gestaltung eines Gesamtkonzepts zur Nachfolge, das zu Ihrem Unternehmen und zu Ihrer Familie passt und natürlich die steuerlichen Folgen mitberücksichtigt. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
