Nachgefragt...

Nachgefragt… Was bringt die beabsichtigte Modernisierung des IDW S 1?

Benedikt Kastrup

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) plant eine Änderung des Standards IDW S 1 zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. Wie hier in früheren Blog-Beiträgen ausführlicher dargestellt, ist dieser Standard in der Bewertungspraxis die zentrale Grundlage die für die Ermittlung bzw. Beurteilung von Unternehmenswerten, z. B. im Kontext von Transaktionen, Erbfällen oder (familiären) Auseinandersetzungen.

Die geplanten Neuerungen zielen nicht nur auf eine Modernisierung des Standards ab, sondern präzisieren auch bestehende Regelungen. Auf zwei solcher Klarstellungen möchte ich schon jetzt eingehen:

Künftig drei klar definierten Formen der Berater-Rolle

Eine wesentliche Neuerung ist die Festlegung von nun drei klar definierten Rollen, in denen ein Wirtschaftsprüfer (und ggf. jeder Berater) tätig werden kann. Diese Differenzierung sorgt für mehr Transparenz und hilft, die Erwartungen zwischen Auftraggeber und Berater klarer abzugrenzen:

  • Neutraler Gutachter: Hier nimmt der Wirtschaftsprüfer umfangreiche Plausibilitätsbeurteilungen vor und formuliert eine sog. Gesamtbeurteilung. In dieser Rolle gibt der Wirtschaftsprüfer die weitestgehende, gleichwohl auch aufwendigste Beurteilung ab.
  • Neutraler Sachverständiger: Hier arbeitet der Wirtschaftsprüfer mit reduzierten, gleichwohl angemessenen Plausibilitätsbeurteilungen. In dieser Rolle ist der Umfang der Arbeiten – verglichen mit der des neutralen Gutachters – deutlich geringer.
  • Berater: In dieser Rolle berät der Wirtschaftsprüfer, nimmt aber nicht zwingend Plausibilitätsbeurteilungen vor.

Diese Differenzierung soll künftig sicherstellen, dass der Berater im gesamten Bewertungsprozess klar positioniert ist und die jeweilige Rolle nachvollziehbar dokumentiert wird. Und es ermöglicht auch eine Festlegung des Umfangs der Arbeiten.

Umfangreichere Prüfungspflichten im Hinblick auf die (Ertrags-, Bilanz- und Cashflow-) Planung

Ein weiterer Schwerpunkt der Änderungen liegt auf der Beurteilung der zugrunde liegenden (integrierten) Unternehmensplanung durch den Wirtschaftsprüfer. Der Entwurf betont, dass Berater künftig verstärkt die Plausibilität der vom Unternehmen aufgestellten Planung und deren Annahmen überprüfen müssen. Dies umfasst unter anderem:

  • Realitätsbezogene Annahmen: Die überprüften Planungen müssen auf realistischen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen.
  • Kohärenz und Konsistenz: Die Planung sollte in sich stimmig und mit anderen strategischen Unternehmensdaten vereinbar sein.
  • Dokumentation: Eine verstärkte Dokumentationspflicht sorgt dafür, dass alle Prüfungsschritte und deren Ergebnisse nachvollziehbar bleiben.

Diese Präzisierung und möglicherweise auch Verschärfung der Anforderungen soll dazu beitragen, die Qualität der Unternehmensbewertungen zu erhöhen und das Vertrauen in die Ergebnisse zu stärken.

Fazit

Die geplanten Änderungen des IDW S 1 bringen mehr Klarheit und Struktur in die Unternehmensbewertung. Insbesondere die Differenzierung der Beraterrollen und die Stärkung Verantwortung des Wirtschaftsprüfers im Hinblick auf die Planung sind Schritte in die richtige Richtung. Sie stellen sicher, dass der Bewertungsprozess noch transparenter und qualitätsgesicherter wird. Mit einer Verabschiedung der Neufassung wird frühestens im 2. Halbjahr 2025 gerechnet. Wir werden Sie hier weiter über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Benedikt Kastrup ist Partner bei HLB Stückmann und Kooperationspartner von ebel&team.